Überhängende Lasten: Nur mit Warntafel.
In Deutschland ist die Verwendung von rot-weißen Warntafeln in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und in der StVO geregelt. Sie schreibt vor, dass überhängende Ladungen, die mehr als 1 Meter über das Heck eines Fahrzeugs hinausragen, mit einer rot-weißen Warntafel gekennzeichnet werden müssen...