Mit der derzeitigen Messtechnik werden Euro 6/VI-Diesel im AU-Messzyklus so gut wie immer als "sauber" bewertet. Das soll sich in Zukunft ändern: Anstelle der Trübungsmessung tritt die Ermittlung der Partikelanzahl. Der Grenzwert wird für alle derzeit relevanten Dieselfahrzeuge auf ≤ 250.000 Partikel/cm³ festgelegt. Unterschreitet der Messwert schon bei der ersten Messphase den Wert von 50.000 Partikel/cm³, gilt die AU bereits im beschleunigten "Fast Pass" als bestanden.
Die Messung erfolgt bei Leerlaufdrehzahl und dauert ca. 3 Minuten.
Partikelzählgeräte mit zwei unterschiedlichen Messverfahren stehen kurz vor ihrer Zulassung: Beim Messverfahren „Condensation Particle Counting“ (CPC) werden die Partikel mit Hilfe von Isopropanol gebunden, vergrößert und anschließend mittels eines Lasers gezählt. Beim zweiten Messverfahren, dem „Diffusion Charging“ (DC) werden Partikel elektrisch geladen und auf einem Gitter gesammelt. Über einen gemessenen Stromwert wird die Partikelanzahl auf Basis von Rechenmodellen dann ermittelt.
Die Partikelzählgeräte sollen im 4 Quartal 2022 verfügbar sein und können in vorhandene Abgasmessgeräte integriert werden oder, je nach Hersteller, in Verbindung mit einem PC/Notebook als Stand-Alone-Gerät genutzt werden.
Wichtig: Alle genannten Termine entstammen Veröffentlichungen des ZDK. Änderungen und Übergangsregelungen sind möglich.
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