Lecksuche an undichten Klimaanlagen.
Vorsicht mit UV-Kontrastmitteln.
Laut Chemikalien-Klimaschutzverordnung darf eine leere (drucklose) bzw. undichte Klimaanlage zur Lecksuche nicht mit Kältemittel befüllt werden. Die Werkstatt ist gesetzlich verpflichtet, erst die Undichtigkeit der Klimaanlage zu beseitigen. Ansonsten kann durch eine Undichtigkeit im Klimakreislauf das Kältemittel ungehindert austreten und damit die Umwelt schädigen. Halten sich Werkstattbetreiber nicht an diese Verordnung, drohen Bußgelder bis zu € 50.000...
Unsere grundsätzliche Lösung ist die Dichtheitsprüfung der Klimaanlage mit Stickstoff und dem Klimaanlagen Dichtheits-Prüfsatz (JM-Nr. 650 30 00).
Dennoch wird auch im Markt weiter mit UV-Kontrastmitteln gearbeitet. Hier besteht jedoch nicht nur fahrzeugseitig die Gefahr der Zersetzung von Dichtungen, sondern auch am Klimaservicegerät, wenn die Kontrastmittel einen Lösungsmittelanteil enthalten.
Insbesondere das Lösungsmittel N-metyl-2pyrrolidon führt zu enormen Schäden durch Abtragung von Kunststoff- und Gummiteilen an der Klimaanlage und dem Klimaservicegerät. Daher verwenden Sie bei UV-Kontrastmittel-Nutzung zwingend das lösungsmittelfreie Produkt JM-Nr. 571 82 18.
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